Konfliktberatung und Förderkonzept

Wissensvermitllung und Erziehung vollziehen sich in der Schule in Zusammenarbeit von Lehrern,
Schülern und auch Eltern. Dieses Zusammenwirken kann nicht immer spannungsfrei sein.
Interessenkonflikte können Unsicherheit, Angst, Resignation oder Aggression auslösen. Verstärkt
werden die Probleme durch die Zunahme häuslicher und privater Konflikte unserer Schüler.

Da intensive Gespräche am ehesten Ursachen eines Fehlverhaltens aufdecken und mögliche Wege einer Verhaltensänderung aufzeigen können, sollte Beratung ein Teil des pädagogischen Alltags sein.

Ziele der Beratung sind die Aufrechterhaltung der schulischen Grundordnung und die Hilfe bei der
Bewältigung schwieriger Lebenssituationen.

Primäre Beratung findet also schon im Gespräch zwischen Klassen-/Fachlehrern und Schülern
statt. Die intensivere Betreuung fällt in den Aufgabenbereich der beiden Beratungslehrer unserer Schule. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst folgende Arbeitsfelder:

 

 

 

1. Konfliktberatung einzelner Schüler bei groben Verstößen gegen die Haus- und Schulordnung

Neben der Einzelberatung finden je nach Sachlage auch Informationsgespräche mit
den Eltern/Erziehungsberechtigten und außerschulischen Beratungsstellen statt.

2. Beratung von Schülern mit Problemen im außerschulischen Bereich

Hilfe suchende Schüler können ihre Probleme den Beratungslehrern darlegen oder
sich über geeignete außerschulische Beratungsstellen informieren. Auf Wunsch werden
von den Lehrkräften Vorgespräche oder Terminabsprachen getätigt.

3. Elternberatung

Da viele Ursachen für das Fehlverhalten Jugendlicher im häuslichen Bereich liegen,
sind oftmals intensive Elterngespräche notwendig, wobei z.B. ein Schwerpunkt sein
kann, den Eltern eventuelle Schwellenängste vor Erziehungsberatungsstellen
zu nehmen.

4. Kollegiale Information und Absprache

Verhaltensauffälligkeiten von Schülern machen in der Regel ein einheitliches
Vorgehen der unterrichtenden Lehrkräfte notwendig. Deshalb werden Absprachen
getroffen. Die Entwicklung der Einzelfälle wird begleitet und diskutiert.

 

Falls erforderlich kann auch ein Kontaktbeamter der Kreispolizeibehörde in die
Beratungstätigkeit einbezogen werden, z.B. bei notorischem Schulschwänzen.
Er steht aber auch allen Schülern in Problemsituationen zu vertraulichen
Gesprächen zu Verfügung.